Stand: Mai 2026
amplify emotions – Tommy Artus
Brunnenweg 4, 98617 Meiningen
E-Mail: tommy@amplify-emotions.com · Tel.: +49 171 2199125
USt-IdNr.: DE229937846
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Tommy Artus, handelnd unter der Bezeichnung amplify emotions (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen im Bereich Videoproduktion, Filmproduktion, Beratung sowie damit verbundene Dienstleistungen geschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und ausdrücklich nicht für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kann elektronisch (z. B. durch digitale Signatur) oder schriftlich erfolgen.
(3) Sofern eine geringfügige Abweichung von der Leistungsbeschreibung für den Auftraggeber zumutbar ist, gilt diese als genehmigt und berührt nicht die Erfüllung des Vertrags. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die der Aufwertung der Leistung oder dem technischen Fortschritt dienen.
(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Hierzu können insbesondere gehören:
- Konzeption, Produktion und Postproduktion von Imagefilmen, Narrativfilmen, Kontextfilmen und Eventfilmen
- Strategische Beratungsleistungen (z. B. Wirkungskonzept)
- Erstellung von Video-Checks und Videoideen-Briefings
(2) Der Auftragnehmer schuldet nicht die Erbringung eines unternehmerischen Erfolgs auf Auftraggeberseite, sondern lediglich die vereinbarte Dienstleistung an sich.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Honorars sowie der Liefertermine führen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte (Subunternehmer oder Erfüllungsgehülfen) zu vergeben.
(5) In der vereinbarten Vergütung sind keine Werbebudgets enthalten. Diese werden grundsätzlich gesondert vereinbart.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vollständig und rechtzeitig mit allen für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben zu versorgen.
(2) Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt bestehen, wenn die Leistungserbringung durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verhindert oder verzögert wird. Etwaige Mehrkosten, die hierdurch entstehen, trägt der Auftraggeber.
(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien (z. B. Bildmaterial, Logos, Texte, Musik) verfügt. Soweit hieraus Rechte Dritter verletzt werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
§ 5 Abnahme
(1) Produktionen werden dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Vorlage zu prüfen und Mängel schriftlich zu benennen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
(2) Im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs sind bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten. Darüber hinausgehende Überarbeitungen werden nach Aufwand gesondert berechnet.
(3) Geringfügige Abweichungen vom Briefing, die das Gesamtergebnis nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 6 Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt folgendes Zahlungsmodell:
- 50 % des Nettohonorars bei Auftragserteilung (Anzahlung)
- 50 % des Nettohonorars bei Abnahme bzw. Lieferung
(3) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie die Leistungserbringung bis zum Ausgleich ausstehender Beträge auszusetzen.
(6) Im Falle der Zahlungseinstellung, des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder bei Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse wird die gesamte Forderung des Auftragnehmers sofort fällig.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) An allen im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (Filme, Texte, Konzepte etc.) behält der Auftragnehmer das Urheberrecht.
(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, begrenzt auf die vertraglich vereinbarten Kanäle und Verwendungszwecke. Die Einräumung des Nutzungsrechts steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Vergütung.
(3) Die Nutzung auf weiteren Kanälen (z. B. TV, Kino, Messen oder Lizenzvergabe an Dritte) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann zusätzlich vergütet werden.
(4) Eine Weitergabe der erstellten Materialien durch den Auftraggeber an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Bearbeitung der Werke nach § 23 UrhG ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht gestattet.
§ 8 Kundenreferenz
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke für eigene Präsentations- und Werbezwecke zu nutzen, insbesondere den Auftraggeber auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunden zu nennen und hierfür das Firmenlogo bzw. Unternehmenskennzeichen des Auftraggebers im Rahmen eines einfachen Nutzungsrechts zu verwenden.
(2) Die Nutzung als Referenz ist auch nach Ende der Zusammenarbeit weiterhin zulässig.
(3) Der Auftraggeber hat das Recht, der Nutzung als Referenzkunde schriftlich zu widersprechen, sofern berechtigte Gründe vorliegen.
§ 9 Stornierung und Kündigung
(1) Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Auftrag, sind folgende Pauschalen fällig:
- Stornierung mehr als 30 Tage vor geplantem Produktionsbeginn: 25 % des Nettohonorars
- Stornierung 15–30 Tage vor Produktionsbeginn: 50 % des Nettohonorars
- Stornierung weniger als 15 Tage vor Produktionsbeginn: 75 % des Nettohonorars
- Stornierung nach Produktionsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars
(2) Bereits entstandene Auslagen (z. B. Reisekosten, gebuchte Locations, externe Dienstleister) sind in jedem Fall zu erstatten.
(3) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere Verzug mit mindestens zwei fälligen Zahlungen, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vollständiges Ausbleiben der Leistungserbringung.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Mitwirkungspflichtverletzungen des Auftraggebers sowie nicht für Verzögerungen oder Mängel, die auf unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere wirtschaftliche, technologische und strategische Informationen, die während der Vertragslaufzeit ausgetauscht werden.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits allgemein bekannt waren oder nach ihrer Übergabe ohne Verletzung dieser Vereinbarung allgemein bekannt werden.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Parteien erheben personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
(2) Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder die Weitergabe ist zur Vertragsdurchführung erforderlich.
(3) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(4) Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Datenübertragung, Löschung, Berichtigung sowie Einschränkung der Verarbeitung. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Meiningen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage oder Geschäftsstrategie) unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Widerspricht der Bestandskunde nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt seine Zustimmung als erteilt. Bei Widerspruch ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.